Abschrift der Satzung des Vespa-Club Rüsselsheim

§ 1 Name und Sitz des Clubs

Der Club führt den Namen Vespa-Club Rüsselsheim. Der Sitz des Clubs ist 65428 Rüsselsheim.

§ 2 Zweck und Ziel des Clubs

Der Club hält seine Mitglieder zu vorbildlichem Verhalten im Straßenverkehr an. Durch gemeinsame Ausfahrten wollen die Clubmitglieder Land und Leute innerhalb Deutschlands und benachbarten Ländern kennenlernen. Pflege der Solidarität und Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Organisationen. Pflege der Geselligkeit und gegenseitige Hilfeleistung. Der Club ist in jeder Beziehung neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der eine Vespa besitzt oder fährt oder die Absicht hat, dieses in absehbarer Zeit zu tun sowie Freunde und Gönner. Über die Aufnahme in den Club entscheidet der Vorstand.

§ 4 Ehrungen

Ehrenmitglieder werden auf gemeinsamen Beschluss der Mitglieder ernannt.

§ 5 Beitrag

Der Beitrag beträgt € 24,00 im Jahr für Erwachsene, € 45,00 im Jahr für Partner und € 18,00 im Jahr für Jugendliche.

§ 6 Pflichten der Mitglieder

Mit dem Eintritt in den Club verpflichten sich die Mitglieder zur pünktlichen Beitrags­entrichtung. Der/die gewählte Kassierer/in bucht den fälligen Jahresbeitrag bis Ende Februar des Jahres beim angegebenen Konto ab. Änderung der Bank- bzw. Kontoverbindungen ist dem Vorstand rechtzeitig mitzuteilen. Durch Fehlbuchungen entstandene Rücklastkosten trägt das Vereinsmitglied. Zahlt ein Mitglied nach zweimaliger Mahnung den Jahresbeitrag nicht, scheidet das Mitglied innerhalb von vier Wochen aus dem Verein aus.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus: a) Vorsitzender b) 2. Vorsitzender c) Kassierer d) Sport & Tourenwart e) Schriftführer und f) 2 Beisitzern Stimmberechtigungen sind dem Vorstand unter a – d vorbehalten

§ 8 Wahl

Der Vorstand wird von den Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Im Wechsel von einem Jahr werden jeweils die Vorstandsmitglieder unter a, c und e sowie in Folge unter b, d und f gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.

§ 9 Vereinsregister

Der Club wird frei und unabhängig bleiben und sich nicht in das Vereinsregister eintragen.

§ 10 Ausschluss

Wer das gute Einvernehmen der Clubmitglieder stört oder gefährdet, oder das Ansehen des Clubs schädigt oder in Gefahr bringt, wird durch gemeinsamen Beschluss der Mitglieder aus dem Club ausgestoßen.

§ 11 Beschlussfassung

Alle Beschlüsse werden von den anwesenden Mitgliedern mit Stimmenmehrheit gefasst. Zur Beschlussfähigkeit müssen mindestens 7 Mitglieder anwesend sein.

§ 12 Verwaltung der Geschäfte

Der Vorstand vertritt den Club nach innen und außen und regelt die Geschäftsführung. Zeichnungsberechtigt sind nur der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassierer. Mindestens zwei, jedoch keiner allein. In finanziellen Angelegenheiten muss der Kassierer mitunterzeichnen.

§ 13 Handlungen

Der Vorstand ist nicht berechtigt, in wichtigen Clubangelegenheiten gegen den Willen der Mehrheit zu handeln. Tut er dies doch, so wird er aufgelöst und ein neuer Vorstand wird gewählt.

§ 14 Kassenprüfung

Die Mitglieder bestimmen zwei Kassenprüfer, die jährlich einmal die Kasse prüfen. Danach, wenn die Kasse und Bücher als einwandfrei befunden wurden, wird der Vorstand entlastet.

§ 15 Veranstaltungen

Auf Veranstaltungen, die auf Clubkosten gehen, kann nur teilnehmen, wer spätestens am vergangenen Jahresende Clubmitglied war. Andere Teilnehmer müssen alle Kosten selbst tragen.

§ 16 Änderung der Satzung

Die Satzung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in der Jahreshauptversammlung geändert werden.

§ 17 Clubangelegenheiten

Wichtige Clubangelegenheiten sind jene, die von der Mehrheit der Mitglieder als solche betrachtet werden.

§ 18 Geschäftsjahr

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

§ 19 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt mit dem 03.05.2022 in Kraft und hebt somit die Satzung vom 19.03.2019 auf. Der Vorstand